Entscheidungsstichwort (Thema)
Flexibles Altersruhegeld. rentenschädliches Arbeitsentgelt. ehrenamtliche Tätigkeit. Kommunale Selbstverwaltung
Leitsatz (amtlich)
Der steuer- und sozialversicherungspflichtige Anteil der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters in Rheinland-Pfalz schließt als ein aus abhängiger Beschäftigung erzieltes Entgelt bei Überschreiten des Grenzwerts den Anspruch eines Schwerbehinderten auf vorzeitiges Altersruhegeld aus.
Normenkette
AVG § 25 Abs. 1, 4; RVO § 165; SGB IV §§ 7, 14-15
Verfahrensgang
SG Speyer (Urteil vom 22.09.1982; Aktenzeichen S 8 A 281/81) |
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 22. September 1982 wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Der im … 1921 geborene Kläger ist ehrenamtlicher Ortsbürgermeister der Gemeinde D.. Er erhielt im Jahre 1981 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 717,00 DM, die zu einem Drittel steuer- und sozialversicherungsfrei war. Am 24. Februar 1981 gab er seine selbständige Tätigkeit als Automatenaufsteller durch Übergabe des Geschäfts an seine Ehefrau auf. Am selben Tage beantragte er das flexible Altersruhegeld als anerkannter Schwerbehinderter. Den Antrag lehnte die Beklagte durch Bescheid vom 8. Juli 1981 ab, weil der zu versteuernde Teil der Aufwandsentschädigung mit 478,00 DM die Grenze von 425,00 DM um 53,00 DM überschreitet. Dieser Entschuldung widersprach der Kläger erfolglos mit der Behauptung, seine ehrenamtliche Tätigkeit stelle überhaupt keine Beschäftigung dar.
Gegen den Widerspruchsbescheid vom 26. November 1981 hat der Klüger geklagt und geltend gemacht, die Ausübung eines Ehrenamts dürfe nicht zur Verlegung des Rentenanspruchs führen, zumal der Gr...