Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitslohns aus Anlass einer Betriebsveranstaltung bei nachträglicher Pauschalbesteuerung. Beitragsfreiheit
Leitsatz (amtlich)
Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des Arbeitslohns aus Anlass einer Betriebsveranstaltung bei nachträglicher Pauschalbesteuerung (§ 1 Abs 1 Satz 1 Nr 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV - iVm § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 2 Einkommensteuergesetz EStG).
Nachgehend
Tenor
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 29.1.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die nicht zu erstatten sind.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird endgültig auf 60.043,17 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen i.H.v. 60.043,71 €. Strittig ist dabei, ob eine nachträgliche Pauschalbesteuerung von Arbeitsentgeltbestandteilen zu deren Beitragsfreiheit geführt hat.
Die Klägerin führte am 5.9.2015 anlässlich eines Firmenjubiläums eine Betriebsveranstaltung durch, an der auch ihre Arbeitnehmer teilnahmen. Es entstanden Kosten i.H.v. 214.502,36 € (einschließlich Umsatzsteuer). Bei der Lohnsteueranmeldung für September 2015 vom 8.10.2015 berücksichtigte sie diese Kosten zunächst nicht. Am 31.3.2016 übermittelte sie dem Finanzamt V. dann eine korrigierte Lohnsteueranmeldung. Mit dieser meldete sie die Lohnsteuer auf den Arbeitslohn aus Anlass der Betriebsveranstaltung, soweit er den Freibetrag i.H.v. 110,00 € je Teilnehmer überstieg, mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % an. Auf den sich daraus ergebenden Betrag führte sie keine Sozialversicherungsbeiträge ab...