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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 22.01.2002 - L 2 AL 17/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Beitragspflicht begründende Beschäftigung. abhängige Beschäftigung. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Minderheitsbeteiligung. Unternehmerrisiko. unternehmerische Gestaltungsmacht. Weisungsfreiheit

 

Orientierungssatz

Ein Minderheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, der gleichberechtigt mit einem oder mehreren Mitgesellschaftern einen kleinen bis mittleren Betrieb führt, ist unter Berücksichtigung der Wechselbezüglichkeit von unternehmerischem Risiko und entsprechender unternehmerischer Gestaltungsmacht dem Kreis der Selbständigen zuzurechnen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.03.2003; Aktenzeichen B 11 AL 25/02 R)

 

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg).

Der ... 1937 geborene Kläger war zunächst von 1971 bis 1981 als Bau- bzw. Betriebsleiter tätig und anschließend als Vorsitzender der Produktionsgenossenschaft des Straßenbauhandwerks G in T. Seit Ende 1990 arbeitete er als Geschäftsführer bei der zu diesem Zeitpunkt gegründeten Straßen- und Tiefbau GmbH G in T. Am 08. April 1997 stellte der Kläger einen Antrag auf Gewährung von Alg. Beigefügt war dem Antrag ein Gesellschafterbeschluss vom 21. März 1997 zur Auflösung der o. g. Firma zum 30. April 1997. Zum alleinigen Liquidator wurde der Kläger bestellt. Im Zeitraum von April bis November 1997 wurde dem Kläger in der von diesem selbst am 08. April 1997 unterzeichneten Arbeitsbescheinigung ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 5.775,-- DM brutto bescheinigt.

Die vertraglichen Beziehungen des Klägers zur Straßen- und Tiefbau GmbH gestalteten sich wie folgt: Im vom Kläger am 30. August 1991 unterzeichneten Anstellungsvertrag (vgl. Bl. 9 -- 15 der Beiakte) wurde in § 1 festgehalten, dass der Kläger als Geschäft...

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