Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Hamburg Urteil vom 26.09.2013 - L 4 AS 348/12

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld II. Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen für die private Krankenversicherung. keine Übernahme von Kosten durch vereinbarte Selbstbeteiligung. kein Mehrbedarf wegen unabweisbarem Bedarf. Zumutbarkeit des Wechsels in den Basistarif

 

Orientierungssatz

Der Grundsicherungsträger ist nicht verpflichtet neben dem gem § 26 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 2 gewährten Zuschuss zur den Versicherungsbeiträgen der privaten Krankenversicherung einen Zuschuss zu den durch gewählten Tarif mit Selbstbeteiligung entstehenden Kosten (Behandlungskosten) zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der monatliche Krankenversicherungsbeitrag in dem gewählten Selbstbeteiligungstarif zuzüglich - der auf die Monate des Kalenderjahres umgelegten - Selbstbeteiligung niedriger ist als der hälftige Beitrag des Basistarifes.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.04.2015; Aktenzeichen B 14 AS 8/14 R)

 

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Übernahme der mit ihrer privaten Krankenversicherung vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung an den Kosten für ärztliche Behandlungen bzw. die Erstattung der in Höhe der Selbstbeteiligung bei ihr angefallenen Rechnungen für ärztliche Behandlungen. Die am xxxxx 1978 geborene Klägerin stand seit dem Jahre 2010 im Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II . Zuvor war sie als Massagetherapeutin selbständig tätig und seit Anfang des Jahres 2009 bei der C. Krankenversicherung AG privat krankenversichert. Die Beitragshöhe für die Krankenversicherung betrug monatlich im Jahre 2010 130,09 EUR und im Jahre 2011 165,70 EUR. Hinzu kam jeweils der Beitrag für die Pflegeversicherung (monatlich 2010:19,69 EUR und 2011:19,47 EUR). In de...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


BSG B 7b AS 14/06 R
BSG B 7b AS 14/06 R

Entscheidungsstichwort (Thema) Arbeitslosengeld II. Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen getrennt lebenden Kind. keine Erhöhung der Regelleistungen. ergänzende Leistungen nach § 73 SGB 12. zeitweise Bedarfsgemeinschaft mit den ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren