Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 23.02.2007 - L 28 B 166/07 AS ER, L 28 B 232/07 AS PKH

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Sanktionsbescheid. Pflichtverletzung. Eingliederungsvereinbarung. hinreichende Bestimmtheit der auferlegten Pflicht

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Cottbus vom 15. Januar 2007 aufgehoben.

Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 20. Dezember 2006 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 24. November 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. Dezember 2006 und des Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 6. Dezember 2006 sowie die Aufhebung der Vollziehung der zuvor genannten Bescheide werden angeordnet.

Die Beschwerde wird im Übrigen - soweit sie sich gegen die Ablehnung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe richtet - zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin hat der Antragstellerin die Kosten des gesamten einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zu erstatten. Kosten des Antragsverfahrens auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren sowie des Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.

 

Gründe

Die gemäß §§ 172 Abs. 1 und 173 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Cottbus vom 15. Januar 2007 ist begründet. Das Sozialgericht Cottbus hat den Antrag der Antragstellerin, mit dem sie bei sachdienlicher Auslegung zum einen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG) der am 20. Dezember 2006 gegen den Sanktionsbescheid vom 24. November 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. Dezember 2006 erhobenen Anfechtungsklage und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bewilligungsbescheid der Antragsgegnerin vom 6. Dezember 2006, in dem die Antragsgegnerin d...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


SG Berlin S 119 AS 23189/08 ER
SG Berlin S 119 AS 23189/08 ER

  Entscheidungsstichwort (Thema) Absenkung des Arbeitslosengeld II. Verweigerung der Aufnahme eines 1-Euro-Jobs. Unbestimmtheit und Unzumutbarkeit des Arbeitsangebots. Bezug zur Eingliederungsvereinbarung. Vorrang der Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt. ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren