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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 26.04.2001 - L 7 U 4894/99

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Entscheidungsstichwort (Thema)

sozialgerichtliches Verfahren. unwirksame Klageerhebung. fremdsprachiges Schreiben. Nichtanwendbarkeit. EWGKoopAbk DZA

 

Leitsatz (amtlich)

1. Das Kooperationsabkommen EWG/Algerien vom 26.4.1976 ist auf algerische Wanderarbeitnehmer, die aufgrund des Arbeitskräfteabkommens zwischen der DDR und Algerien vom 11.4.1974 in der früheren DDR vor dem Beitritt der neuen Bundesländer beschäftigt waren, nicht anwendbar.

2. Prozesserklärungen von Prozessbeteiligten in fremdsprachigen Schreiben, deren Wirksamkeit sich nicht schon aus zwischenstaatlichen Regelungen ergibt, sind ohne Rechtswirkung, auch wenn sie in einer gängigen europäischen Fremdsprache verfasst sind.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger einen  entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall während seiner Beschäftigung 1978  bis 1979 in R. bei der "S. R.-Verwaltungsgesellschaft" erlitten hat.  Vorrangig ist zunächst aber streitig, ob der Kläger rechtswirksam Klage  bzw. Berufung erhoben hat.

Der Kläger ist algerischer Staatsangehöriger und machte mit Schreiben vom  16. Juni 1998 (in französischer Sprache) bei der Beklagten geltend, während  seiner Tätigkeit in den Jahren 1978 und 1979 in der früheren DDR einen  Arbeitsunfall erlitten zu haben. Seine rechte Hand schmerze und er sei  nicht arbeitsfähig. Er verwies auf ein seinem Schreiben beigefügtes  ärztliches Attest von Dr. Z., A. vom 15.06.1998. Mit Bescheid vom  25.08.1998 lehnte die Beklagte die Gewährung von Entschädigungsleistungen  ab. Ein Anspruch aus den behaupteten Unfällen 1978 und 1979 bestehe nicht,  da auf der Grundlage des damaligen Arbeitskräfteabkommens der ehemaligen  DDR mit Algerien bei den im Rahmen dieses Abkommens Beschäftigten  Leistungen aus der Sozialversicherung nach der Rückkehr ins Heimatlan...

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