Entscheidungsstichwort (Thema)
Erwerbsminderungsrente. sozialgerichtliches Verfahren. Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen. Teilnahme Angehöriger
Leitsatz (amtlich)
Bei einer gerichtlich veranlassten Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen hat der Rentenbewerber grundsätzlich keinen Anspruch auf die Zulassung einer Teilnahme von Angehörigen (Anschluss an LSG Celle-Bremen vom 20.11.2009 - L 2 R 516/09 B).
Orientierungssatz
Einen allgemeinen Anspruch auf Überprüfung eines Sachverständigengutachtens durch ein “Obergutachten„ sehen die Prozessordnungen - auch das SGG - nicht vor (vgl BSG vom 23.5.2006 - B 13 RJ 272/05 B).
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 30. August 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger auf Grundlage seines Antrags vom 8. November 2006 gegen die Beklagte ein Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller bzw teilweiser Erwerbsminderung, auch bei Berufsunfähigkeit, zusteht.
Der am ... Januar 1958 geborene Kläger siedelte - nach seinen Angaben im Rentenantrag - am 1. Januar 1965 aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland über. Er absolvierte ab 1974 eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker und war anschließend bis Mai 2001 als Schlosser, Verzahner, Dreher und Schichtführer beschäftigt. Zuletzt war er als Fertigungsprüfer (QS-Fachkraft) versicherungspflichtig beschäftigt. Nachdem der Kläger seit dem 2. November 2005 arbeitsunfähig geschrieben war, wurde er zum 30. Juni 2007 gekündigt. Seither ist er arbeitsunfähig geschrieben bzw. arbeitslos. Ihm wurde mit Wirkung zum 13. April 2007 ein GdB von 50 zuerkannt. Vom 8. November 2001 bis zum 7. November 2006 w...