Entscheidungsstichwort (Thema)
Sozialgerichtliches Verfahren. Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit. ärztliche Untersuchung. kein allgemeiner Anspruch auf die Zulassung der Teilnahme von Angehörigen
Leitsatz (amtlich)
Bei einer gerichtlich veranlassten Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen hat der Rentenbewerber keinen allgemeinen Anspruch auf die Zulassung einer Teilnahme von Angehörigen.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass das Sozialgericht seinem gegen den Sachverständigen Dr. F. gerichteten Ablehnungsgesuch nicht entsprochen hat.
Der Kläger begehrt eine Erwerbsminderungsrente. Der vom Sozialgericht zum Sachverständigen bestellte Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Dr. F. bestellte den Kläger für den 8. September 2009 zur Untersuchung. Der Kläger wollte an dieser Untersuchung in Begleitung seiner Ehefrau teilnehmen. Der Sachverständige forderte die Ehefrau jedoch auf, außerhalb des Untersuchungsraums zu warten, und untersuchte den Kläger in Abwesenheit seiner Gattin. Das Gutachten des Sachverständigen vom 10. September 2009 ging am 16. September 2009 beim Sozialgericht ein.
Bereits mit Schriftsatz vom 10. September 2009 hatte der Kläger den Sachverständigen als befangen abgelehnt und zur Begründung insbesondere geltend gemacht, dass dieser eine Teilnahme seiner Ehefrau an der Untersuchung ohne sachlichen Grund abgelehnt habe. Dies begründete Misstrauen hinsichtlich der Objektivität und Neutralität des Sachverständigen.
In seiner vom Sozialgericht angeforderten Stellungnahme vom 15. September 2009 zu diesem Befangenheitsgesuch hat der Sachverständige ausgeführt, dass er den Eindruck gewonnen habe, dass eine Anwesenheit der aus seiner Sicht den "do...