Entscheidungsstichwort (Thema)
sozialgerichtliches Verfahren. Zulassung der Berufung. Erstattungsstreitigkeit. Wert des Beschwerdegegenstandes
Orientierungssatz
Wiederkehrende oder laufende Leistungen gemäß § 144 Abs 1 S 2 SGG können nur Leistungen iS der Nr 1 des § 144 Abs 1 S 1 SGG betreffen, nicht aber Erstattungsstreitigkeiten iS der Nr 2 des § 144 Abs 1 S 1 SGG. Die Berufungsfähigkeit von Erstattungsstreitigkeiten orientiert sich somit allein an dem Wert des Beschwerdegegenstandes gemäß § 144 Abs 1 S 1 Nr 2 SGG.
Tatbestand
Zwischen den Beteiligten ist ein Rückerstattungsanspruch streitig.
Die ... 1929 geborene Elfriede Z (Z.) bezieht von der Beklagten seit Februar 1989 Altersruhegeld. Nachdem die Klägerin der Z. mit Bescheid vom 09. Dezember 1996 ab 01. Februar 1994 eine Dauerrente aus der Unfallversicherung bewilligt hatte, berechnete die Beklagte die Altersrente der Z. für den Zeitraum ab 01. Februar 1994 mit Bescheid vom 18. Februar 1997 neu und ermittelte für den Zeitraum vom 01. Februar 1994 bis 31. März 1997 eine Überzahlung in Höhe von insgesamt DM 10.416,94. Die Klägerin verrechnete diesen Betrag mit dem an Z. nachzuzahlenden Rentenbetrag und erstattete der Beklagten auf deren Erstattungsbegehren (Schreiben vom 17. Februar 1997) den genannten Überzahlungsbetrag.
Nachdem die Klägerin die Rente der Z. mit Bescheid vom 10. März 1998 unter Zugrundelegung eines höheren Jahresarbeitsverdienstes neu berechnet hatte, ermittelte auch die Beklagte die Altersrente der Z. neu und forderte von der Klägerin für den Zeitraum vom 01. Februar 1994 bis 30. April 1998 weitere DM 836,57. Gegen diese neuerliche Erstattungsforderung wandte sich die Klägerin mit Schreiben vom 22. April 1998 und bat um Neuberechnung dieses Erstattungsbegehrens für den Zeitraum ab 21. Februar 1996. Na...