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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.12.2010 - L 11 EG 5604/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Elterngeld. Bezugszeitraum. gleichzeitiger Bezug von Elterngeld durch die Berechtigten. doppelter Anspruchsverbrauch. Einkommensanrechnung bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Teilzeit. Verfassungsmäßigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Da Elterngeld in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt wird und die Eltern insgesamt Anspruch auf 12 bzw 14 Monatsbeträge haben, werden bei gleichzeitigem Bezug von Elterngeld beider Elternteile bezogen auf einen Lebensmonat des Kindes immer zwei Elterngeldmonate verbraucht (sog doppelter Anspruchsverbrauch). Beziehen die Eltern nacheinander für insgesamt 12 oder 14 Monate Elterngeld, wird das Einkommen des Berechtigten auch dann angerechnet, wenn der andere Elternteil während dieser Zeit ebenfalls seine Arbeitszeit und damit sein Einkommen um die Hälfte reduziert hat. Diese sich aus dem geltenden Recht ergebenden Konsequenzen sind nicht verfassungswidrig. (Die Revision wurde vom Senat zugelassen).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.12.2011; Aktenzeichen B 10 EG 2/11 R)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist die Gewährung von Elterngeld auch für den 9. bis 12. Lebensmonat des am 2007 geborenen Kindes der Klägerin, hilfsweise die Gewährung höheren Elterngeldes ohne Anrechnung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit.

Die Klägerin und ihr Ehemann sind als Beamte bei Gemeindeverwaltungen in Vollzeit versicherungspflichtig beschäftigt. Daneben bezieht der Ehemann noch Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit. Der Bruttoverdienst der Klägerin belief sich von März 2006 bis Februar 2007 auf 39.805,24 €, der des...

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Diese Entscheidung hat Gesetzeskraft.  Entscheidungsstichwort (Thema) Verfassungsmäßigkeit des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Recht der Sozialversicherung. Zustimmungsbedürftigkeit eines Gesetzes. Voraussetzungen verfassungsmäßiger Heranziehung als ...

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