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LG Stuttgart Urteil vom 08.03.2005 - 15 O 417/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Forderung

 

Nachgehend

OLG Stuttgart (Urteil vom 20.07.2005; Aktenzeichen 4 U 71/05)

 

Tenor

1. D. beklagte … wird verurteilt, an den Kläger 143,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2004 zu bezahlen.

2. Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. D. beklagte … kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger zuvor eine Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Streitwert: 143,00 EUR

 

Tatbestand

Der Kläger verlangt vom beklagten Land Schmerzensgeld wegen rechtswidriger Inhaftierung.

Der Kläger … stellte nach seiner Einreise in Deutschland Asylantrag. Dieser wurde vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mit Bescheid vom 13.03.2003 als unbegründet abgelehnt, der Kläger zugleich zur Ausreise aufgefordert und ihm bei Nichteinhaltung der Ausreisefrist die Abschiebung angedroht. Der Ablehnungsbescheid wurde dem Kläger jedoch nicht ordnungsgemäß zugestellt. Am 09.05.2003 teilte das Bundesamt dem Regierungspräsidium Stuttgart mit, der Ablehnungsbescheid sei bestandskräftig. Dieses beantragte am 27.02.2004 beim Amtsgericht Waiblingen die Haft für die Dauer von drei Monaten zur Sicherung der Abschiebung des Klägers anzuordnen.

In seiner Anhörung vor dem Amtsgericht Waiblingen am 27.02.2004 äußerte der Kläger, dass er nicht gewusst habe, dass er ausreisen solle. Mit Beschluss vom selben Tage ordnete das Amtsgericht Waiblingen, Az. XIV 21 B/2004, die Abschiebungshaft bis längstens 27.05.2004 an.

Aufgrund des für sofort wirksam erklärten amtsgerichtlichen Beschlusses wurde der Kläger in der JVA Mannheim inhaftiert. Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums S...

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OLG Stuttgart 4 U 71/05
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  Leitsatz (amtlich) Ein Asylbewerber hat Anspruch auf Haftentschädigung nach Art. 5 Abs. 5 EMRK, wenn im Rahmen der Anordnung von Abschiebehaft nicht beachtet wurde, dass der Asylablehnungsbescheid nicht ordnungsgemäß zugestellt war (Abweichung von OLG ...

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