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LAG Niedersachsen Urteil vom 19.12.1995 - 6 Sa 4/95

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Verfahrensgang

ArbG Braunschweig (Urteil vom 15.11.1994; Aktenzeichen 1 Ca 347/94)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 16.07.1997; Aktenzeichen 5 AZR 309/96)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung im übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 15.11.1994 – 1 Ca 347/94 – wie folgt abgeändert: Es wird festgestellt, daß die Klägerin in der Zeit vom 28.3.1994 bis 23.7.1995 Erziehungsurlaub hatte. Die Kosten tragen zu 1/10 die Klägerin und zu 9/10 die Beklagte. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die … geborene Klägerin ist aufgrund des Anstellungsvertrags vom 10.01.1979 seit dem 13.12.1978 als Verwaltungsangestellte anfänglich zu einer Vergütung nach der Vergütungsgruppe IX BAT beschäftigt. Die Parteien vereinbarten für das Arbeitsverhältnis die Geltung des BAT und der diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge.

Auf Antrag der Klägerin vom 07.01.1991 gewährte ihr die Beklagte bereits Erziehungsurlaub für ihren erstgeborenen Sohn in der Zeit vom 22.03.91 bis 23.07.92. Daran anschließend vereinbarten die Parteien im Zusatzvertrag vom 02.06.1992 die Beurlaubung für die Zeit vom 24.07.92 bis 23.07.95.

Nach § 7 dieser Vereinbarung war eine vorzeitige Beendigung der vereinbarten Beurlaubung nicht möglich. Nach der Geburt ihres Sohnes … am 1994 beantragte die Klägerin für die Zeit vom 01.02.94 bis 31.01.97 zunächst vergeblich Erziehungsurlaub. Diesen gewährt ihr – wie im Berufungsverfahren unstreitig geworden ist – die Beklagte erst ab 24.07.95 bis 31.07.97. Deswegen hat die Klägerin am 18.07.94 Klage erhoben auf Gewährung von Erziehungsurlaub für die Zeit vom 01.02.94 bis 31.01.97 und auf Anerkennung dieses Erziehungsurlaubs als Dienst-/Beschäftigungszeit.

Erziehungsgeld erhielt die Klägerin aufgrund des Bescheides der S...

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  Leitsatz (amtlich) Die Gewährung von Erziehungsurlaub kommt nicht in Betracht, solange sich eine Beamtin/ein Beamter in einem Urlaub nach § 79 a BBG befindet. Der Dienstherr handelt in der Regel rechtmäßig, wenn er eine vorzeitige Beendigung einer ...

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