Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Niedersachsen Urteil vom 04.09.1998 - 3 Sa 2299/97

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

ArbG Celle (Urteil vom 17.09.1997; Aktenzeichen 2 Ca 56/97)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Celle vom 17.09.1997 – 2 Ca 56/97 – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.860,60 DM brutto nebst 4 % Zinsen auf den sich hieraus ergebenden Nettobetrag seit dem 05.06.1997 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger Entgeltzahlung für den Zeitraum vom 01.10. bis 20.12.1996.

Der Kläger war in der Zeit vom 15.05.1994 bis zum 31.12.1996 als Wachmann bei der Beklagten beschäftigt. In dem schriftlichen Arbeitsvertrag der Parteien, wegen dessen Inhalts im übrigen auf die mit Schriftsatz der Beklagten vom 18.10.1996 überreichte Kopie (Bl. 20/21 d.A.) Bezug genommen wird, ist als Arbeitsort angegeben: „Im Bereich der …”.

Weiter heißt es im Arbeitsvertrag:

„Der Beschäftigungsanspruch gilt ausschließlich für die Bewachung … Anlagen und nur für den Bereich der …

Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung in unserem Unternehmen nach Auslauf der Bewachungsverträge, wird ausdrücklich ausgeschlossen.”

Am 22.09.1995 sprach die Beklagte die Versetzung des Klägers von der … zur … aus. Hiergegen setzte sich der Kläger, der zwischenzeitlich im Wege des Nachrückens Mitglied des bestehenden Betriebsrates geworden war, durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht Celle zur …

Durch Urteil vom 01.12.1995 stellte das Arbeitsgericht Celle fest, daß die Versetzung des Klägers vom 22.09.1995 unwirksam war und verurteilte die Beklagte, den Kläger zu den bisherigen Bedingungen als Wachmann im Bereich der … weiterzubeschäftigen. Gegen dieses Urteil legte die Beklagte Berufung ein. Im Hinblick auf das Feststellungsbegehren des Klägers wies das Landesarbeits...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


BAG 2 AZR 144/87
BAG 2 AZR 144/87

Entscheidungsstichwort (Thema) Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung Leitsatz (redaktionell) Der Arbeitgeber, dessen Kündigung aus "sonstigen Gründen" (§ 13 Abs 3 KSchG) rechtsunwirksam ist, gerät ausnahmsweise nicht in ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren