Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Niedersachsen Urteil vom 02.12.2009 - 15 Sa 1366/08 E (veröffentlicht am 08.01.2004)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichteinbeziehung der Klinischen Chemiker in die Entgeltsornungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Leitsatz (amtlich)

Klinische Chemiker ohne Medizinstudium unterfallen nicht dem persönlichen Geltungsbereich des § 1 Abs. 1 TV-Ärzte und des § 41 Nr. 1 TV-L.

Ihre Nichteinbeziehung in den persönlichen Geltungsbereich ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

Normenkette

TV-Ärzte § 1 Abs. 1; TV-L § 41; GG Art. 3 Abs. 1; EGV Art. 157; EGV Art. 141; EGV Art. 119; Gleichbehandlungsgrundsatz

Verfahrensgang

ArbG Hannover (Urteil vom 10.07.2008; Aktenzeichen 11 Ca 621/07 Ö)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 25.01.2012; Aktenzeichen 4 AZR 147/10)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 10.07.2008 – 11 Ca 621/07 Ö – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger als Klinischer Chemiker Anspruch auf Entgelt nach den tariflichen Entgeltsgruppen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken hat.

Der am 00.00.1949 geborene, verheiratete Kläger ist Diplom-Chemiker und hat im Oktober 1985 die Anerkennung als Klinischer Chemiker erlangt. Er ist seit 1981 am Institut für Klinische Chemie der M. (M1) des beklagten Landes beschäftigt, auf Grund des Arbeitsvertrags vom 18.10.1982 (Bl. 11 d.A.) als wissenschaftlicher Angestellter zu den Bedingungen des BAT und den diesen ergänzenden und ändernden Tarifverträgen. Im Jahre 1991 wurde er zum Oberassistenten bestellt und vertritt seit dem neben einem zweiten Oberassistenten den Institutsleiter. Im Jahre 2005 wurde er zum außerordentlichen Professor ernannt.

Das Institut für Klinische Chemie wird von einem Facharzt für Laboratoriumsmedizin geleitet. Der Kläger und der weitere Oberassistent sind Klinisch...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Nachdenklicher Geschäftsmann steht auf Leinwand mit Zeichnungen

Personen- und Kapitalgesellschaften – Unterschiede und Besonderheiten

mehr

Feuerwerk

Drohende Verjährung zum Jahresende: Maßnahmen zur Rettung von Forderungen

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


TV-L / § 41 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
TV-L / § 41 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Nr. 1 Zu § 1 - Geltungsbereich - (1) Diese Sonderregelungen gelten für Ärztinnen und Ärzte einschließlich Zahnärztinnen und Zahnärzte (Beschäftigte), die an einer Universitätsklinik überwiegend Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen. Sie gelten auch ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren