Entscheidungsstichwort (Thema)
Beginn der Stufenlaufzeit bei Eingruppierung eines Oberarztes an Bezirksklinikum
Leitsatz (amtlich)
Die Stufenlaufzeit für die neu ab 01.01.2012 eingeführte Stufe 3 der Entgeltgruppe III des § 19 TV-Ärzte/VKA rechnet ebenso wie Stufe 2 ab 01.08.2006 und beträgt regelmäßig 6 Jahre. Eine ab 01.08.2006 vorgenommene übertarifliche Eingruppierung in Stufe 2 ändert daran nichts.
Normenkette
TV-Ärzte/VKA §§ 16, 19, 15 Abs. 1, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1
Verfahrensgang
ArbG Regensburg (Entscheidung vom 14.03.2013; Aktenzeichen 9 Ca 3094/12) |
Nachgehend
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 14.03.2013 - Aktenzeichen 9 Ca 3094/12 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über den Beginn der Eingruppierung des Klägers als Oberarzt in Stufe 3 der Entgeltgruppe III des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA).
Der Kläger ist bei dem von der Beklagten betriebenen Bezirksklinikum R. als Oberarzt seit 1998 beschäftigt. Er ist Mitglied des Marburger Bundes Bayern, die Beklagte Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Zum 01.08.2006 sind der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (im Folgenden: TV-Ärzte/VKA) vom 17.08.2006 sowie der Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern in den TV-Ärzte/VKA und zur Regelung des Übergangsrechts vom 17.08.2006 (im Folgenden: TVÜ-Ärzte/VKA) in Kraft getreten. Ab 01.08.2006 wurde der Kläger in d...