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LAG München Urteil vom 01.03.2024 - 7 Sa 445/23

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch eines freigestellten Personalratsmitglieds auf Bezahlung einer Wechselschichtzulage und Zusatzurlaub

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Kläger hat auch im Rahmen seiner Freitstellung als Personalratsmitglied in entsprechender Anwendung des Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayPersVG Anspruch auf Bezahlung einer Wechselschichtzulage, wenn er ohne die Tätigkeit als freigestelltes Personalratsmitglied in Wechselschicht arbeiten würde. 2. Entscheidend ist, dass der Kläger jedenfalls kurz vor seiner Freistellung für seine Tätigkeit im Personalrat nicht nur unregelmäßig, sondern in drei voranliegenden Monaten nach der mit dem Arbeitgeber vereinbarten Wechselschicht gearbeitet hat.

Normenkette

BayPersVG Art. 46 Abs. 2 S. 1

Verfahrensgang

ArbG Augsburg (Entscheidung vom 14.09.2023; Aktenzeichen 4 Ca 2342/22)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 18.06.2025; Aktenzeichen 7 AZR 138/24)

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 14.09.2023 - 4 Ca 2342/22 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten noch über die Bezahlung einer Wechselschichtzulage und Zusatzurlaub eines freigestellten Personalratsmitglieds.

Die Beklagte betreibt ein Krankenhaus der maximalen Versorgungsstufe. Der Kläger ist bei ihr seit dem 01.08.2001 als Krankenpflegehelfer im Bereich Krankenhaustransport beschäftigt. In der Abteilung Krankenhaustransport sind 50 Personen beschäftigt, davon eine Leitung und eine Stellvertretung. Bei der Personalratswahl 2016 wurde der Kläger zunächst als Ersatzmitglied gewählt und seit 2018 war er Mitglied der Arbeitnehmervertretung. In diesem Zuge wurde der Kläger teilweise freigestellt (drei Tage Personalratstätigkeit, zwei Tage Krankenhaustransport). Seit dem 01.1...

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BAG 7 AZR 138/24
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Entscheidungsstichwort (Thema) Freigestelltes Personalratsmitglied. Wechselschichtzulage. Zusatzurlaub Orientierungssatz 1. Das für Mitglieder des Personalrats geltende Verbot der Entgeltminderung nach Art. 46 Abs. 2 Satz 1 ...

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