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LAG Köln Urteil vom 19.05.1999 - 2 Sa 119/99

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Rechtsmittel zugelassen

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Zuordnung von Mischbetrieben. Bäckereien. Konditoreien

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Zuordnung von Betrieben mit einer Produktpalette, die nach den Berufsausbildungsbildern für das Bäckerhandwerk und für das Konditorenhandwerk sowohl bäckerei- als auch konditoreitypisch sind.

 

Normenkette

TVG/Versorgungstarifverträge für das Bäckerhandwerk § 4

 

Verfahrensgang

ArbG Siegburg (Urteil vom 15.12.1998; Aktenzeichen 5 Ca 8169/97)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 15.12.1998 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg – 5 Ca 8169/97 – wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 1) 79 %, die Klägerin zu 2) 21 %.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, ob der Beklagte verpflichtet ist, an die Kläger Beiträge zur Zusatzversorgung und zum Förderwerk für das Bäckerhandwerk zu zahlen.

Die Klägerin zu 1) ist als gemeinsame Einrichtung des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aufgrund des Tarifvertrages über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk vom 20. Februar 1970 in der derzeitig gültigen Fassung des Änderungstarifvertrages vom 30.08.1996 errichtet und erbringt Arbeitnehmern des Bäckerhandwerks Beihilfen zur Erwerbsunfähigkeitsrente oder zum Altersruhegeld. Der Kläger zu 2) ist als gemeinnützige Einrichtung des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aufgrund des Tarifvertrages über die Errichtung eines Förderwerkes für das Bäckerhandwerk vom 20.02.1970 – zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 30.08.1996 – errichtet und zahlt Zuschüsse an die Arbeitnehmer des Bäckerhandwerks bei Heil- und Erholungsmaßnahmen sowie Beihilfen an Einrichtungen zur be...

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