Entscheidungsstichwort (Thema)
Eingruppierung von Studienräten/Studienrätinnen im Hochschuldienst
Leitsatz (amtlich)
Zur Eingruppierung von Studienräten/Studienrätinnen im Hochschuldienst
Leitsatz (redaktionell)
Eine Lehrkraft im Hochschuldienst, die ursprünglich in der Vergütungsgruppe BAT IIa eingruppiert war, ist anlässlich der Überleitung des BAT in den TV-L in die Entgeltgruppe 13 einzugruppieren. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie weitaus überwiegend als Lehrkraft tätig ist und wissenschaftliche Dienstleistungen ihrer Tätigkeit nicht ihr Gepräge geben.
Normenkette
BAT; TVÜ-L
Verfahrensgang
ArbG Köln (Entscheidung vom 10.07.2015; Aktenzeichen 17 Ca 1742/15) |
Nachgehend
Tenor
- Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2015 - 17 Ca 1742/15 - wird zurückgewiesen.
- Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
- Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die am 12.11.1959 geborene Klägerin ist seit dem 01.02.2000 als Lehrkraft für besondere Aufgaben in Stellung einer Studienrätin im Hochschuldienst bei der Beklagtenseite beschäftigt.
Die Klägerin schloss ihr Studium der Erziehungswissenschaft mit der Diplomprüfung am 06.11.1986 ab. Sie wies die Ablegung der zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen unter dem 17.09.1984 nach. Im Zeitraum von Februar 1991 bis Juli 1991 war die Klägerin als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis bei der B tätig. Von August 1996 bis Juli 1997 war die Klägerin als Lehrkraft bei den f in O beschäftigt. Im Zeitraum von August 1997 bis Januar 1998 schloss sich hieran der Einsatz als Lehrkraft bei der B .
Der Arbeitsvertrag mit der Klägerin wurde auf der Grundlage des Einstellungsvermerks des Kanzlers der U vom 27.01.2000 unter demselben Datum ge...