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LAG Hamm Urteil vom 25.09.1995 - 15 Sa 1731/95

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Verfahrensgang

ArbG Bielefeld (Urteil vom 21.09.1995; Aktenzeichen 3 Ga 23/95)

 

Tenor

Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 21.09.1995 – 3 Ga 23/95 – abgeändert und der Verfügungsbeklagten aufgegeben, den Verfügungskläger für die Bildungsveranstaltung „Auf neuen Wegen mobil. Der Verkehr der Zukunft zwischen Fahrrad und Transrapid” in der Zeit vom 25.09. bis 29.09.1995 freizustellen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.

Der Streitwert beträgt 1.039,62 DM.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Freistellung des Verfügungsklägers zwecks Teilnahme an einer Arbeitnehmerweiterbildungsveranstaltung.

Der Verfügungskläger ist seit September 1980 als Kraftfahrer bei der Verfügungsbeklagten beschäftigt, die zahlreiche Einzelhandelsfilialen betreibt. Er erzielt zur Zeit einen Bruttomonatsverdienst von ca. 4.500,– DM.

Mit Formularschreiben vom 11.07.1995 teilte der Verfügungskläger der Verfügungsbeklagten mit, er beabsichtige, in der Zeit vom 25.09. bis zum 29.09.1995 an einer Bildungsveranstaltung zum Thema „Auf neuen Wegen mobil. Der Verkehr der Zukunft zwischen Fahrrad und Transrapid” in Münster teilzunehmen. Das Seminar, das bereits einmal in der Zeit vom 15.05. bis zum 19.05.1995 durchgeführt worden ist, wurde wie folgt ausgeschrieben:

„Jeder Straßenzug, jeder Radweg und jeder Parkplatz einer Stadt hat seine eigene Geschichte. Wir werden uns deshalb auf eine Spurensuche zur Verkehrsplanung der Stadt Münster begeben und untersuchen, wer hier welchen Einfluß auf die Stadtplanung genommen hat (und noch heute nimmt) und wessen Interessen dabei berücksichtigt wurden.

Münster gilt als Beispiel für Gelungenes und Versäumtes gleichermaßen. Die Radfahrfreundlichkeit dieser Stadt wurde im Vergleich der Stiftung Warentest kür...

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