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LAG Düsseldorf Urteil vom 18.12.2013 - 7 Sa 343/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Teilwiderklage über 1 Million Euro. Einheitlicher prozessualer Anspruch. Zur Darlegungslast mehrerer Schadenersatzansprüche bei einer Teilklage

 

Leitsatz (amtlich)

Unzulässigkeit einer Teilklage

 

Leitsatz (redaktionell)

Es kann festgestellt werden, über welche der prozessualen Einzelansprüche, aus denen sich der Gesamtschaden der Beklagten zusammensetzen soll, im Wege der Teilwiderklage durch das Gericht entschieden werden soll. Deshalb ist die Teilwiderklage unzulässig.

 

Normenkette

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Düsseldorf (Entscheidung vom 23.01.2013; Aktenzeichen 3 Ca 3742/12)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 17.12.2015; Aktenzeichen 8 AZR 54/14)

 

Tenor

  • I.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.01.2013, 3 Ca 3742/12, wird zurückgewiesen.

  • II.

    Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

  • III.

    Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Im Berufungsverfahren streiten die Parteien noch über einen von der Beklagten erstinstanzlich im Wege der Widerklage geltend gemachten Schadensersatzanspruch.

Der am 10.08.1981 geborene, verheiratete Kläger, der einem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist, war seit dem 01.06.2010 bei der Beklagten, die das Energiehandelsunternehmen für Strom, Gas, Kohle, Öl und Emmissionszertifikate im E.P.-Konzern ist, als Senior Power Trader (Stromhändler) beschäftigt. Sein jährliches Basisgehalt betrug zuletzt 96.900,00 € brutto zuzüglich eines ungedeckelten Händlerbonus auf der Grundlage der EET Trader Bonus Policy.

Bei den vom Kläger getätigten Geschäften handelte es sich insbesondere um Kauf- und Verkaufsverträge für Strom in sehr großen Mengen auf den osteuropäischen Märkten. Die Käufe werden zum Zweck des Eigenhandels durchgeführt, das heißt, die Beklagte erwirtsch...

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