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LAG Düsseldorf Urteil vom 16.12.1999 - 2 Sa 946/99

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Verfahrensgang

ArbG Düsseldorf (Urteil vom 20.05.1999; Aktenzeichen 12 (11) Ca 2689/99)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 12.12.2001; Aktenzeichen 5 AZR 248/00)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen dasUrteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom20.05.1999 – 12 (11) Ca 268/99 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin war vom 15.06. bis 09.07.1998 im Einzelhandelsbetrieb der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Tarifverträge für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen kraft beiderseitiger Verbandszugehörigkeit Anwendung. Die Klägerin war in der Zeit vom 23.06. bis 09.07.1998 arbeitsunfähig erkrankt. Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin von der Beklagten Entgeltfortzahlung für die Zeit vom 23.06. bis 09.07.1998 unter Bezugnahme auf den Tarifvertrag über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vom 23.07.1993. Dieser regelt, soweit hier von Bedeutung, folgendes:

  1. „Die Beschäftigten des Einzelhandels im Land Nordrhein-Westfalen haben in Fällen unverschuldeter, mit Arbeitsunfähigkeit verbundener Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, nicht jedoch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus. Die folgenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben, da tariflich nicht abdingbar, unberührt. §§ 616 Abs. 2 Sätze 4 und 5 BGB, 63 Abs. 1 Sätze 3 und 4 HGB, 133 c Abs. 1 und 2 GewO und 9 LFZG.
  2. Die tarifvertragschließenden Gewerkschaften erklären, dass sie nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung, die Karenztage im Krankheitsfall oder andere Formen der Einschränkung der Entgeltfortzahlung im Fall unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit vorsieht und damit die zur Zeit geltende Praxis außer Kraft setzt, eine tarifvertragliche Regelung fordern werden...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %  Leitsatz (amtlich) Nach § 10 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Erfrischungsgetränke-Industrie und des Getränkefachgroßhandels in Hamburg und ...

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