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LAG Berlin Urteil vom 12.04.1995 - 10 Sa 141/94

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Geltungsbereich BAT-O/BAT. Geltung BAT bei Abordnung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein auf nicht absehbare Zeit in den Geltungsbereich des BAT abgeordneter Angestellter ist nicht (mehr) nach BAT-O, sondern nach BAT zu vergüten (BAG 6.10.94 – 6 AZR 324/94).

2. Der dies aussprechende Tenor der Entscheidung ist nicht auf die Zeit zu beschränken, bis der Angestellte auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet zurückkehrt, da die Modalitäten einer etwaigen Rückkehr unterschiedlich sein und unterschiedliche tarifliche Folgen haben können.

 

Normenkette

BAT § 1 Abs. 1b

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 07.09.1994; Aktenzeichen 94 Ca 26304/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 29.02.1996; Aktenzeichen 6 AZR 382/95)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 7. September 1994 – 94 Ca 26304/93 – geändert:

  1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger mit Wirkung vom 1.11.1992 Vergütung nach dem BAT zu zahlen.
  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

II. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger nach den Vorschriften des BAT (West) zu vergüten ist.

Der 1958 geborene Kläger ist Fachlehrer für Mathematik und Physik. Er war im Bereich des Bezirks Berlin-Pankow und dort in der Berufsschule für Kraftfahrzeugtechnik beschäftigt. Grundlage der arbeitsvertraglichen Beziehungen war ein Arbeitsvertrag zwischen dem Kläger und dem Bezirksamt Pankow von Berlin vom 07.02.1992 (Bl. 24, 25 d. A.), wonach der Kläger vom 01.01.1991 im Bereich des Bezirksamtes Pankow von Berlin als Lehrkraft im Angestelltenverhältnis weiterverwendet werden sollte. Gemäß § 6 dieses Arbeitsvertrages war bestimmt, daß der Kläger eingruppierungsmäßig nach Vergütungsgruppe III BAT-O be...

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