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LAG Berlin Urteil vom 05.05.1997 - 9 Sa 129/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

 

Leitsatz (amtlich)

Zu den Anforderungen an die Antragsbegründung des Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung.

 

Normenkette

KSchG § 1 Abs. 2, §§ 9-10

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Entscheidung vom 21.08.1996; Aktenzeichen 28 Ca 20250/96)

 

Tenor

I.

  1. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wird mit Wirkung zum 31. August 1996 aufgelöst.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 13.054,00 DM (dreizehntausendvierundfünfzig) brutto zu zahlen.

II. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger 1/3 und die Beklagte 2/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

 

Tatbestand

Der 1958 geborene, ledige Kläger, der einem Kind Unterhalt zu gewähren hat, leidet an wechselhaft auftretenden broncho-pulmonalen Beschwerden, insbesondere mit Brustenge und Kurzatmigkeit, wechselnder Medikamentenpflichtigkeit und dem Nachweis einer mittelschweren bis schweren bronchialen Hyperreaktion. Wegen seiner als Berufskrankheit anerkannten Asthmaerkrankung erhält er eine Verletztenrente bei einem Grad der Behinderung von 20 bzw. 30 %. Er trat am 21. Februar 1990 als Fachkraft Produktionsentwicklung in die Dienste der Beklagten, die in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt. Mit Wirkung vom 01. März 1992 wurde er als Projektleiter Produktentwicklung eingesetzt und erhielt zuletzt eine monatliche Bruttovergütung von 6.527,– DM. Der direkte Vorgesetzte des Klägers war der Leiter des Bereiches Produktionsentwicklung/Technikum, … D., dem insgesamt einschließlich des Klägers drei Projektleiter untergeordnet waren.

Das Verhältnis zwischen dem Kläger und seinem Abt...

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