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LAG Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.11.2007 - 8 Sa 2058/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Bodenbohrarbeiten für Wärmequellanlagen

 

Leitsatz (amtlich)

Bodenbohrarbeiten für Wärmequellanlagen

 

Normenkette

VTV § 1

 

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 23.08.2006; Aktenzeichen 97 Ca 61413/05)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 21.01.2009; Aktenzeichen 10 AZR 67/08)

 

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. August 2006 – 97 Ca 61413/05 – dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger

24.343,20 EUR (vierundzwanzigtausenddreihundertdreiundvierzig 20/100)

zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte in den Jahren 2001 und 2002 einen Baubetrieb i.S.d. für allgemeinverbindlich erklärten Verfahrenstarifvertrags über das Sozialkassenverfahren (VTV) unterhalten hat und deshalb verpflichtet ist, an den Kläger als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes Beiträge für die Monate Dezember 2001 bis August 2002 zu zahlen.

Die Beklagte führte im Streitzeitraum arbeitszeitlich überwiegend Bohrarbeiten aus, von denen der Kläger behauptet hat, es habe sich arbeitszeitlich überwiegend um Bodenbohrungen für Wärmequellanlagen gehandelt, während die Beklagte behauptet hat, überwiegend Sprengloch- und Feldspatbohrungen ausgeführt zu haben. Von der weiteren Darstellung des Sach- und Streitstandes erster Instanz wird unter Bezugnahme auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 62 d. A.) abgesehen.

Durch das Urteil vom 23. August 2006 hat das Arbeitsgericht die Klage auf Kosten des Klägers bei einem Streitwert von 26.985,00 EUR abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dem Kläger stünden für die streitgegenständlichen Monate keine Beitragsansprüch...

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