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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 16.01.2003 - 3 Sa 24/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausländische Lektoren. Anwendbarkeit BAT

 

Leitsatz (redaktionell)

§ 3g BAT ist einschränkend so auszulegen, dass sich der persönliche Geltungsbereich des BAT auch auf Lektoren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis erstreckt.

 

Normenkette

BAT § 3g

 

Verfahrensgang

ArbG Reutlingen (Urteil vom 19.06.2002; Aktenzeichen 5 Ca 52/02)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 27.05.2004; Aktenzeichen 6 AZR 131/03)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird dasUrteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom19. Juni 2002 – 5 Ca 52/02 – abgeändert:

Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien seit 01. April 1977 durchgängig der Bundesangestellten-Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung einschließlich der diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifbestimmungen Anwendung gefunden hat und weiterhin Anwendung findet.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem beklagten Land auferlegt.

3. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird für das beklagte Land zugelassen.

Gegenstandswert im zweiten Rechtszug: 20.000,00 EUR

 

Tatbestand

Die Parteien streiten im Wesentlichen über die Frage, ob auf das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen der Bundesangestelltentarifvertrag anzuwenden ist.

Der Kläger, früher kolumbianischer, mittlerweile deutscher Staatsangehöriger, steht seit 01. April 1977 beim beklagten Land als Lektor für die Ibero-Amerikanistik an der Universität T. in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Wegen des Inhalts des schriftlich abgefassten Arbeitsvertrags wird auf die vorgelegte Fotokopie der Vertragsurkunde vom 24.2.1977 (Bl. 23/24 der Akte des Arbeitsgerichts) Bezug genommen. Nur einzelne in § 5 der Vertragsurkunde genannte Bestimmungen des BAT wurden aber Bestandteil des Arbeitsvertrags. Allerdings wird der Kläger aufgrund eines entsprechenden An...

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