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KG Berlin Beschluss vom 23.04.2012 - 20 SCHH 3/09

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Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das von der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 5.10.2009 zunächst beim International Court of Arbitration der International Chamber of Commerce eingeleitete und sodann von der Antragsgegnerin als Ad-hoc-Verfahren fortgesetzte schiedsrichterliche Verfahren hinsichtlich folgender Anträge der Antragsgegnerin unzulässig ist:

a. festzustellen, dass die Nutzungsrechte, die unter dem CPLA eingeräumt worden sind, als Rechte nach § 47 InsO zu qualifizieren und deshalb nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens berührt worden sind und,

b. festzustellen, dass Nutzungsrechte nach dem CPLA - auch wenn sie nicht unter § 47 InsO fallen - durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt werden.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

3. Der Streitwert wird auf 3,5 Mio EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Parteien streiten um die Zulässigkeit eines von der Antragsgegnerin betriebenen Schiedsverfahrens.

Am 18.3.1995 schlossen die A AG und die Antragsgegnerin einen als "Cross Patent License Agreement" (CPLA) bezeichneten Vertrag, demzufolge sie sich gegenseitig Lizenzen an ihren jeweiligen Halbleiterpatenten gewährten. Die Vereinbarung enthielt in Art. 9 eine Schiedsklausel.

Die Z AG, deren Insolvenzverwalter der Antragsteller ist, entstand im Jahre 2006 durch Ausgliederung des Speicherchip-Bereichs aus der T AG, die ihrerseits durch Ausgliederung des Halbleiter-Bereichs aus der A AG entstanden war. Die Z AG hat insoweit die Rechte und Pflichten aus dem CPLA übernommen.

Nachdem der Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin die Nichterfüllung des CPLA gem. § 103 InsO erklärt hatte, erhob die Antragsgegnerin Schiedsklage mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass ihre Nutzungsrechte fortbestünden. Im Laufe des Schiedsverfahrens stellte ...

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