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Hessisches LSG Urteil vom 23.06.2020 - L 2 R 82/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Witwenrente. widerlegbare Vermutung. Versorgungsehe. kurze Ehedauer. Versorgungsabsicht. lebensbedrohliche Krankheit mit ungünstiger Verlaufsprognose. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Der Ausschluss von Hinterbliebenenversorgung bei einer sog Versorgungsehe ist in Ansehung des durch Art 6 Abs 1 GG garantierten besonderen Schutzes der Ehe verfassungsgemäß (vgl BSG vom 23.9.1997 - 2 BU 176/97). Darüber hinaus verstößt die Vorschrift des § 46 Abs 2a SGB 6 im Übrigen auch nicht gegen den allgemeinen oder einen speziellen Gleichheitssatz des Art 3 GG (vgl BSG vom 5.5.2009 - B 13 R 53/08 R = BSGE 103, 91 = SozR 4-2600 § 46 Nr 5).

2. Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe iS des § 46 Abs 2a SGB 6, wenn der verstorbene Versicherte an einer lebensbedrohlichen Erkrankung mit ungünstiger Verlaufsprognose gelitten hat.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 08.06.2021; Aktenzeichen B 13 R 205/20 B)

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 6. Dezember 2016 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander in beiden Instanzen keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Witwenrente.

Die im Jahr 1961 geborene Klägerin ist die Witwe des im Jahr 1953 geborenen und 2012 verstorbenen D. A. (Versicherter). Die Klägerin und der Versicherte lebten fast 30 Jahre in einem gemeinsamen Haushalt in eheähnlicher Gemeinschaft, aus der zwei Töchter hervorgegangen sind. Eine erste Ehe des Versicherten war 1983 geschieden worden. Zuletzt bezogen der Versicherte und die Klägerin als Teil einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen zur Sicherung des ...

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Hessisches LSG L 5 R 51/17
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Rente wegen Todes. Witwenrente. widerlegbare Vermutung. Versorgungsehe. kurze Ehedauer. Typisierung oder Pauschalisierung verschiedener Beweggründe. Einzelfallbetrachtung. länger geplanter Hochzeitstermin  Leitsatz ...

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