Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches LSG Beschluss vom 17.10.2008 - L 7 AS 251/08 B ER, L 7 AS 252/08 B ER, L 7 AS 253/08 B ER

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nichtigkeit einer Eingliederungsvereinbarung. Schriftform. Erwerbsfähigkeit kein tauglicher Regelungsgegenstand. Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Interessenabwägung. Erfolgsaussichten in der Hauptsache. Absenkung der Regelleistung. Eingliederungsvereinbarung. Öffentlich-rechtlicher Vertrag. Nichtigkeit. Unterschrift. Annahme des Angebots. Zugang. Verkehrssitte. Erwerbsfähigkeit. Aufhebung der Vollziehung. Existenzminimum

 

Leitsatz (amtlich)

1. Zur Nichtigkeit einer Eingliederungsvereinbarung wegen Verstoß gegen das Schriftformerfordernis.

2. Die Prüfung der Erwerbsfähigkeit ist nicht tauglicher Regelungsgegenstand einer Eingliederungsvereinbarung. Eine mit einem Hilfebedürftigen, dessen Erwerbsfähigkeit zweifelhaft ist, geschlossene Eingliederungsvereinbarung ist nichtig.

 

Normenkette

SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1, § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b, Abs. 3 S. 2, § 39 Nr. 1; SGB X § 33 Abs. 3, § 55 Abs. 1, §§ 56, 58 Abs. 1; BGB § 125 S. 1, § 130 Abs. 1 S. 1, §§ 134, 151; SGG § 86a Abs. 2 Nr. 4, § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2

 

Gründe

Der 1968 geborene Antragsteller bezieht seit dem 1. Januar 2005 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) von dem Antragsgegner. Zuletzt wurden ihm mit (Folge-) Bescheid vom 7. Mai 2008 Leistungen für die Zeit vom 1. Mai 2008 bis 31. Oktober 2008 bewilligt. Der Antragsteller wendet sich gegen die Kürzung dieser Leistungen nach § 31 SGB II im Zeitraum vom 1. Juni 2008 bis zum 31. August 2008.

Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs am 1. Februar 2008 wies der Antragsteller neuerlich auf seine gesundheitliche Situation hin und erklärte, sich nicht für voll erwerbsfähig zu halten. Nach Aktenlage war er zuvor zuletzt vo...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


SGB II - Grundsicherung für... / § 7 Leistungsberechtigte
SGB II - Grundsicherung für... / § 7 Leistungsberechtigte

  (1) 1Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die   1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,   2. erwerbsfähig sind,   3. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren