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Hessisches LAG Urteil vom 29.10.1996 - 9 Sa 557/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wechselschichtzulage. Feuerwehrleute im Kommunalbereich

 

Leitsatz (amtlich)

Feuerwehrleute im Kommunalbereich haben auch dann bei Wechselschichtdienst Anspruch auf die – bei Zahlung der Feuerwehrzulage nach Vorbemerkung Nr. 10 zu den Besoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzeshalbierte Wechselschichtzulage, wenn während der Schicht, teilweise oder sogar überwiegend Bereitschaftsdienst zu leisten ist.

 

Normenkette

BBesG § 47; EZulV § 22; BAT SR 2x Nr. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Darmstadt (Urteil vom 05.12.1995; Aktenzeichen 3 Ca 636/94)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 17.09.1997; Aktenzeichen 10 AZR 776/96)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird dasUrteil des Arbeitsgerichts in Darmstatdt vom 5. Dezember 1995 – 3 Ca 636/94 – teilweise abgeändert.

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.000,– DM (i. W. fünfteusend Deutsche Hark) brutto nebst 4 v. H. Zinsen aus dem sich argabenden Nettobetrag seit dem 8. Februar 1995 zu zahlen;

2. as wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger ab dem 1. Januar 1995 monatlich 100,– DM (i. W. einhundert Deutsche Mark) brutto zu zahlan.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 6 v. H., der Beklagten zu 94 v.H. auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Gewährung einer Wechselschichtzulage.

Der Kläger ist Mitglied der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), die Beklagte des Hessischen Arbeitgeberverbandes der Gemeinden und Kommunalverbände, der seinerseits Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) ist. Der Kläger ist in der Berufsfeuerwehr der Beklagten als Angestellter im Einsatzdienst tätig. Die Vergütung erfolgt derzeit nach Vergütungsgruppe V c Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Seit de...

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