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Hessisches LAG Urteil vom 18.07.1997 - 17/12 Sa 1507/96

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Leitsatz (amtlich)

Einzelfall einer außerordentliche Kündigung einer Chefärztin für Anästhesie wegen des Vorwurfs, sie habe ihre Pflicht zur Dokumention verletzt und leichtfertige Beschuldigungen gegenüber Kollegen

 

Normenkette

BGB § 626; HPVG § 79

 

Verfahrensgang

ArbG Hanau (Urteil vom 14.03.1996; Aktenzeichen 3 Ca 235/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 17.06.1998; Aktenzeichen 2 AZR 599/97)

 

Tenor

Die Berufung des deklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 14. März 1996 – Az: 3 Ca 235/93 – wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Die am 04. April 1938 geborene Klägerin und Berufungsbeklagte, im folgenden Klägerin genannt, ist seit dem 01. November 1973 beim Beklagten und Berufungskläger, im folgenden Beklagter genannt, in dessen Kreiskrankenhaus … als Chefärztin für Anästhesie beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) Anwendung: die Klägerin ist in Vergütungsgruppe I eingruppiert. Ihre Jahresbruttovergütung belauft sich einschließlich aller Zulagen und Liquidationseinnahmen auf rund 296.000,00 DM.

Unter dem 05. Juli 1990 wurde der Klägerin eine Abmahnung wegen unkollegialen Verhaltens ausgesprochen. Dies geschah nach Differenzen mit dem damaligen Chefarzt für Chirurgie, dem der Beklagte im selben Zusammenhang fristlos kündigte.

Eine unter dem 27. August 1992 der Klägerin erteilte Abmahnung wurde aufgrund des vor dem Landesarbeitsgericht in Sachen 12 Sa 45/94 geschlossenen Vergleichs vom 30. Juni 1994 aus den Personalakten der Klägerin entfernt.

Am 30. März 1993 wurde im Rahmen einer Stationsbegehung der Anästhesie zur Kontrolle der Arzneimittelbestände festgestellt, daß im Betäubungsmittelb...

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