Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches LAG Beschluss vom 31.03.1994 - 12 TaBvGa 40/94

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

BR-Wahl: Nichtigkeit des Wahlvorstandes

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Arbeitgeber kann sich nicht auf die (angebliche) Nichtigkeit einer Wahl eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer erstmaligen BR-Wahl berufen, wenn er selbst seiner Verpflichtung, die ihm von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft zur Verfügung gestellten Einladungsschreiben zur Wahl-Betriebsversammlung, an-diejenigen im Urlaub, Krankenstand, Wehrdienst, auswärtigen Einsatz befindlichen und längere Zeit betriebsabwesenden Mitarbeiter zu versenden, nicht nachgekommen ist.

2. Lädt eine für den Betrieb fachlich zuständige Gewerkschaft zu einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes für die Durchführung einer erstmaligen Betriebsrats-Wahl ein, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß sie im Betrieb vertreten ist.

3. Im Eilbeschlußverfahren kann die im Wege einer einstweiligen Leistungsverfügung zur Durchsetzung von Wahlvorbereitungsmaßnahmen gebotene Maßnahme mit einem an einem bestimmten Termin verfallenden Zwangsgeld bewehrt werden für den Fall, daß bis dahin dem Gebot keine Folge geleistet wird und anders der mit dem Gebot, verbundene Zweck zeitlich nicht (mehr) erreichbar ist.

Normenkette

BetrVG § 44 I; BetrVG § 17 I

Verfahrensgang

ArbG Darmstadt (Beschluss vom 03.03.1994; Aktenzeichen 4 BV Ga 4/94)

Tenor

Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 03.03.1994 – 4 BV Ga 4/94 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung mit folgender Maßgabe stattgegeben wird:

Der Arbeitgeberin wird bei Meidung eines Zwangsgeldes in Höhe von 20.000,– DM (i.W. zwanzigtausend Deutsche Mark) für den Fall der Nichtvornahme aufgegeben, dem Wahlvorstand und Antragsteller bis zum 15.04.1994 alle ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Einkaufsrecht in der Praxis
Einkaufsrecht in der Praxis

Sicher agieren im Einkauf! Das Buch vereint juristisches Wissen mit Praxisanforderungen und bietet einen Überblick über Rechtsfragen im Beschaffungsprozess – von Verträgen bis Datenschutz. Mit Checklisten, Vorlagen und Praxisbeispielen.


Betriebsverfassungsgesetz / § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall
Betriebsverfassungsgesetz / § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall

  (1) 1Die in den §§ 14a, 17 und 43 Abs. 1 bezeichneten und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. 2Die Zeit der ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren