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Hamburgisches OVG Beschluss vom 05.06.1959 - Bs PH 1/59

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Personalvertretungsgesetz

 

Leitsatz (amtlich)

1.) Nur derjenige kann Anträge im Rahmen eines Verfahrens nach § 76 HbgPersVG stellen, der durch die in Streit befindliche Maßnahme betroffen ist, sofern nicht einer der Fälle der §§ 22 und 26 vorliegen.

2.) Das Dienstverhältnis endet nur dann (§ 27 Buchst. c) HbgPersVG), wenn keinerlei dienstliche Beziehungen zwischen der jeweiligen Verwaltung und dem Personalratsmitglied mehr bestehen, nicht aber, wenn nur der Dienstvertrag endet und das Dienstverhältnis unmittelbar in der Form eines neuen Dienstvertrages festgesetzt wird.

3.) Wenn ein Personalratsmitglied seine Gruppenzugehörigkeit wechselt, so führt das nicht notwendigerweise zum Erlöschen seiner Mitgliedschaft im Personalrat, weil das Gruppenprinzip auch in anderen Fällen zugunsten der Stetigkeit durchbrochen ist. Az.: Az.: OVG Bs P H 1/59

 

Normenkette

PersVG §§ 27, 76

 

Verfahrensgang

VG Hamburg (Beschluss vom 25.03.1959; Aktenzeichen F H 1/59)

 

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß der Fachkammer nach dem Personalvertretungsgesetz beim Landesverwaltungsgericht Hamburg vom 25. März 1959 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird zugelassen.

 

Tatbestand

I.

Der Beteiligte zu 4), der Angestellte G., wurde bei der Wahl zum Personalrat der Behörde … im Jahre 1958 als Vertreter der Arbeiter gewählt. Er war damals auf Grund eines Arbeitsvertrages bei der genannten Behörde beschäftigt. Die Behörde … übernahm ihn rückwirkend zum 1. Dezember 1958 als Angestellten der Vergütungsgruppe TOA IX.

Die Antragstellern, die als Gewerkschaft in der Dienststelle vertreten ist, ist der Auffassung, daß das Amt des Beteiligten … mit dem Wechsel aus dem Arbeiter- in das Angestelltenverhältnis erloschen sei. G. sei als An...

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  (1) Die regelmäßigen Personalratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt.  (2) 1Die Amtszeit des Personalrats beginnt am 1. Juni des Jahres, in dem die regelmäßigen Personalratswahlen stattfinden, und endet mit dem Ablauf ...

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