Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlagefragen. Anrufung des Gerichtshofes. Einzelstaatliches Gericht im Sinne von Artikel 234 EG. Schiedsgericht
Beteiligte
Transorient – Mosaïque Voyages et Culture SA |
Tenor
Der Gerichtshof ist für die Beantwortung der vom Collège d'arbitrage de la Commission de Litiges Voyages vorgelegten Fragen nicht zuständig.
Tatbestand
In der Rechtssache C-125/04
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Collège d'arbitrage de la Commission de Litiges Voyages (Belgien) mit Entscheidung vom 4. Dezember 2003, beim Gerichtshof eingegangen am 8. März 2004, in dem Verfahren
Guy Denuit,
Betty Cordenier
gegen
Transorient – Mosaïque Voyages et Culture SA
erlässt
DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten K. Lenaerts sowie der Richterin N. Colneric und des Richters J. N. Cunha Rodrigues (Berichterstatter),
Generalanwalt: A. Tizzano,
Kanzler: R. Grass,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens,
unter Berücksichtigung der Erklärungen
- der belgischen Regierung, vertreten durch E. Dominkovits als Bevollmächtigte,
- der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch A. Aresu und J.-P. Keppenne als Bevollmächtigte,
aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,
folgendes
Urteil
Entscheidungsgründe
1
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. L 158, S. 59, im Folgenden: Richtlinie).
2
Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits von Herrn Denuit und Frau Cordenier gegen das Reisebüro Transorient – Mosaïque Voyages et Culture SA (im Folgenden: Reisebüro) über den Preis einer Reise nach Ägypten...