Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsmittel. Grundsätze des Unionsrechts. Vertretung der Parteien in Klageverfahren vor den Unionsgerichten. Rechtsanwalt, der im Verhältnis zur klagenden Partei Dritter ist. Unabhängigkeitserfordernis. Als Mitarbeiter in einer Kanzlei tätiger Rechtsanwalt
Normenkette
Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Art. 19; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 47
Beteiligte
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) |
Tenor
1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
2. PJ trägt die Kosten in der Rechtssache C-529/18 P sowohl in Bezug auf das vorliegende Rechtsmittel als auch in Bezug auf das Verfahren vor dem Gericht.
3. PC trägt die Kosten in der Rechtssache C-531/18 P sowohl in Bezug auf das vorliegende Rechtsmittel als auch in Bezug auf das Verfahren vor dem Gericht.
Tatbestand
In den verbundenen Rechtssachen
betreffend zwei Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 9. August 2018 (C-529/18 P) und am 10. August 2018 (C-531/18 P),
PJ, wohnhaft in Berlin (Deutschland), vertreten durch Rechtsanwältin J. Lipinsky und Rechtsanwalt C. von Donat,
Rechtsmittelführer,
andere Parteien des Verfahrens:
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vertreten durch D. Botis und A. Söder als Bevollmächtigte,
Beklagter im ersten Rechtszug,
Erdmann & Rossi GmbH mit Sitz in Berlin, vertreten durch die Rechtsanwälte H. Kunz-Hallstein und R. Kunz-Hallstein,
Streithelferin im ersten Rechtszug (C-529/18 P),
und
PC mit Sitz in Berlin, vertreten durch Rechtsanwältin J. Lipinsky und Rechtsanwalt C. von Donat,
Rechtsmittelführerin,
andere Parteien des Verfahrens:
PJ, vertreten durch Rechtsanwältin J. Lipinsky und Rechtsanwalt C. von Donat,
Kläger im ersten Rechtszug,
Amt d...