Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsmittel. Schadensersatzklage. Unternehmenszusammenschlüsse. Beschluss der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen. Nichtigerklärung des Beschlusses wegen eines Verfahrensfehlers. Außervertragliche Haftung der Europäischen Union. Kausalzusammenhang
Beteiligte
United Parcel Service/ Kommission
Tenor
1.Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.Die United Parcel Service Inc. trägt die Kosten.
Tatbestand
In der Rechtssache C-297/22 P
betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 3. Mai 2022,
United Parcel Service Inc.mit Sitz in Atlanta, Georgia (Vereinigte Staaten), vertreten durch F. Hoseinian, Advokat, W. Knibbeler, A. Pliego Selie, F. Roscam Abbing und T. van Helfteren, Advocaten, sowie A. Ryan, Solicitor,
Rechtsmittelführerin,
andere Partei des Verfahrens:
Europäische Kommission, vertreten durch P. Berghe, M. Farley und N. Khan als Bevollmächtigte,
Beklagte im ersten Rechtszug,
erlässt
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten E. Regan, des Präsidenten des Gerichtshofs K. Lenaerts in Wahrnehmung der Aufgaben eines Richters der Fünften Kammer sowie der Richter Z. Csehi (Berichterstatter), M. Ilešič und I. Jarukaitis,
Generalanwalt: A. M. Collins,
Kanzler: A. Calot Escobar,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens,
aufgrund des nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Beschlusses, ohne Schlussanträge über die Rechtssache zu entscheiden,
folgendes
Urteil
Entscheidungsgründe
Rz. 1
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die United Parcel Service Inc. (im Folgenden: UPS) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 23. Februar 2022, United Parcel Service/Kom...