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EuGH Urteil vom 21.12.2016 - C-154/15, C-307/15, C-308/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Verbraucherverträge. Hypothekendarlehen. Missbräuchliche Klauseln. Nichtigerklärung. Vom nationalen Gericht vorgenommene Beschränkung der zeitlichen Wirkungen der Nichtigerklärung einer missbräuchlichen Klausel

 

Normenkette

Richtlinie 93/13/EWG Art. 4 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1

 

Beteiligte

Gutiérrez Naranjo

Banco Popular Español SA

Francisco Gutiérrez Naranjo

Ana María Palacios Martínez

Banco Bilbao Vizcaya Argentaria SA (BBVA)

Cajasur Banco SAU

Emilio Irles López

Teresa Torres Andreu

 

Tenor

Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsprechung entgegensteht, die die Restitutionswirkungen, die damit verbunden sind, dass eine Klausel in einem Vertrag, den ein Gewerbetreibender mit einem Verbraucher geschlossen hat, gerichtlich für missbräuchlich im Sinne von Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie erklärt wird, zeitlich auf diejenigen Beträge beschränkt, die auf Grundlage einer solchen Klausel rechtsgrundlos gezahlt wurden, nachdem die Entscheidung mit der gerichtlichen Feststellung der Missbräuchlichkeit verkündet worden war.

 

Tatbestand

In den verbundenen Rechtssachen

betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Juzgado de lo Mercantil n° 1 de Granada (Handelsgericht Nr. 1 Granada, Spanien) (C-154/15) mit Entscheidung vom 25. März 2015, beim Gerichtshof eingegangen am 1. April 2015, bzw. von der Audiencia Provincial de Alicante (Provinzgericht Alicante, Spanien) (C-307/15 und C-308/15) mit Entscheidungen vom 15. Juni 2015, beim Gerichtshof eingegangen am 1. Juli 2015, in den Verfahren

Francisco Gutiérrez Naranjo

gegen

Cajasur Banco SAU (C-154/15),

Ana María Palacios Martínez

gege...

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