Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsmittel. Institutionelles Recht. Einheitliches Statut des Europaabgeordneten. In italienischen Wahlkreisen gewählte Europaabgeordnete. Erlass eines Ruhegehälter betreffenden Beschlusses durch die italienische Abgeordnetenkammer. Änderung der Höhe der Ruhegehälter der nationalen italienischen Abgeordneten. Entsprechende Änderung der Höhe der Ruhegehälter bestimmter ehemaliger, in Italien gewählter Europaabgeordneter durch das Europäische Parlament. Austausch der Beschlüsse des Parlaments. Fortbestand des Rechtsschutzinteresses an der Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union
Beteiligte
Tenor
1.Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.Herr Giacomo Santini, Herr Marco Cellai, Herr Domenico Ceravolo, Herr Natalino Gatti, Frau Rosa Maria Avitabile als Erbin von Herrn Antonio Mazzone, Herr Luigi Moretti, Herr Gabriele Sboarina, Frau Lina Wuhrer, Frau Patrizia Capraro und Frau Luciana Meneghini als Erbin von Herrn Ferruccio Pisoni tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die dem Europäischen Parlament entstanden sind.
Tatbestand
In der Rechtssache C-198/21 P
betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 29. März 2021,
Giacomo Santini,wohnhaft in Trient (Italien),
Marco Cellai,wohnhaft in Florenz (Italien),
Domenico Ceravolo,wohnhaft in Noventa Padovana (Italien),
Natalino Gatti,wohnhaft in Nonantola (Italien),
Rosa Maria Avitabileals Erbin von Herrn Antonio Mazzone, wohnhaft in Neapel (Italien),
Luigi Moretti,wohnhaft in Nembro (Italien),
Gabriele Sboarina,wohnhaft in Verona (Italien),
Lina Wuhrer,wohnhaft in Brescia (Italien),
Patrizia Capraro,wohnhaft in Rom (Italien),
Luciana Meneghinials Erbin von Herrn Ferruccio Pisoni, wohnhaft in Trient,
vertret...