Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

EuGH Urteil vom 14.06.1988 - 33/87, C 33/87

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Familienzulage als Bestandteil der Dienstbezüge. Zweck der Anwendung von Berichtigungskoeffizienten auf die Gehälter von Beamten

 

Leitsatz (amtlich)

1.

Die Anwendung von Berichtigungskoeffizienten auf die Gehälter der Beamten wie auch auf die an sie gezahlten Familienzulagen verfolgt den Zweck, daß alle Beamten Dienstbezüge erhalten, die ihnen unabhängig von ihrem Dienstort die gleiche Kaufkraft sichern.

2.

Die Familienzulagen sind zwar Bestandteil der Dienstbezüge, jedoch nicht für den Unterhalt des Beamten, sondern für den des Kindes bestimmt. Gemäß Art 67 Abs 4 des Statuts unterliegen die unmittelbar an eine mit dem Sorgerecht für die Kinder betraute andere Person als den Beamten gezahlten Familienzulagen dem für das Aufenthaltsland dieser Person geltenden Berichtigungskoeffizienten. Diese Bestimmung kann nicht unter Berufung auf den Grundsatz der Gleichbehandlung beanstandet werden, dessen Beachtung zugunsten der Kinder sie gerade gewährleisten will, indem sie den Sorgeberechtigten unter dem Gesichtspunkt der Kaufkraft gleichwertige Leistungen sichert.

 

Normenkette

EWG/EAGBeamtStat Art. 67 Abs. 4

 

Beteiligte

Wassily Christianos

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

 

Fundstellen

EuGHE 1988, 2995

www.judicialis.de 1988

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Wandern in den Allgäuer Alpen

Tauschtage: Die Umwandlung der Jahressonderzahlung in freie Tage nach dem TVöD

mehr

Ferienjob

Ferienjobber

mehr

Lohnabrechnung

Die wichtigsten Entgelttabellen im öffentlichen Dienst

mehr

Symbole Grüner Haken und rotes Kreuz für Richtig und Falsch

Statusfeststellungsverfahren

mehr

Bargeld

Märzklausel

mehr

Wahl Urne

Betriebsratswahl

mehr

Euro Geldscheine aufgefächert Nahaufnahme

Kommunaler Haushalt - Forderungen und Forderungsmanagement

mehr

Schild Welcome in Buero

Digitales Onboarding

mehr

Geschäftsleute halten Schild mit Fragezeichen vor ihren Kopf

Scheinselbstständigkeit

mehr

Männer in weißen Overals in der Umkleidekabine

Umkleidezeit als Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

mehr

Downloads

Personalmagazin 10/2025 HR-Software

HR-Software: Markttrends und Anbieterübersicht

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus bAV 2023

Betriebliche Altersversorgung: Warum Individualisierung so wichtig ist

mehr

Personalmagazin plus: Kanzleien im Arbeitsrecht 2023

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD

Die Autoren beschreiben anhand von Beispielen die nötigen Arbeitsabläufe, um sich in der Entgeltordnung zurechtzufinden. Ihr Buch bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Eingruppierungsgrundsätze und zeigt, wie Stellenbeschreibungen systematisch aufgebaut und formuliert werden.


OVG des Saarlandes 1 A 321/07
OVG des Saarlandes 1 A 321/07

  Entscheidungsstichwort (Thema) Beihilfeanspruch eines Angehörigen für krankheitsbedingte Aufwendungen eines verstorbenen Beamten  Leitsatz (amtlich) Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach Beihilfeansprüche nicht vererblich sind ...

4 Wochen testen

Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen TVöD Komplettlösungen TV-L Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren