Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorabentscheidungsersuchen. Umwelt. Umweltverträglichkeitsprüfung. Übereinkommen von Aarhus. Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Genehmigungsentscheidung. Zeitliche Geltung. Vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG eingeleitetes Genehmigungsverfahren. Danach erlassene Entscheidung. Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage. Rechtsverletzung. Art des Verfahrensfehlers, der geltend gemacht werden kann. Umfang der Nachprüfung
Normenkette
Richtlinie 85/337/EWG; Richtlinie 2003/35/EG
Beteiligte
Tenor
1. Die in der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten, mit der Art. 10a in die Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten eingefügt wurde, vorgesehene Umsetzungsfrist bis zum 25. Juni 2005 ist dahin auszulegen, dass die zur Umsetzung des genannten Artikels ergangenen Vorschriften des nationalen Rechts auch für behördliche Genehmigungsverfahren gelten müssen, die vor dem 25. Juni 2005 eingeleitet worden waren, in denen aber erst nach diesem Zeitpunkt eine Genehmigung erteilt wurde.
2. Art. 10a der Richtlinie 85/337 in der durch die Richtlinie 2003/35 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er die Mitgliedstaaten daran hindert, die Anwendbarkeit der zur Umsetzung dieses Artikels ergangenen Vorschriften auf den Fall zu beschränken, dass die Rechtm...