Entscheidungsstichwort (Thema)
„Marken. Richtlinie 89/104/EWG. Fehlende Unterscheidungskraft. Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft. Benutzung als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke”
Beteiligte
Société des produits Nestlé SA |
Tenor
Die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken kann infolge der Benutzung dieser Marke als Teil oder in Verbindung mit einer eingetragenen Marke erworben werden.
Tatbestand
In der Rechtssache C-353/03
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich) mit Entscheidung vom 25. Juli 2003, beim Gerichtshof eingegangen am 18. August 2003, in dem Verfahren
Société des produits Nestlé SA
gegen
Mars UK Ltd
erlässt
DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten C. W. A. Timmermans sowie der Richterin R. Silva de Lapuerta und der Richter C. Gulmann (Berichterstatter), P. Kuris und G. Arestis,
Generalanwältin: J. Kokott,
Kanzler: L. Hewlett, Hauptverwaltungsrätin,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 20. Januar 2005,
unter Berücksichtigung der Erklärungen
- der Société des produits Nestlé SA, vertreten durch J. Mutimear, Solicitor, und H. Carr, QC,
- der Mars UK Ltd, vertreten durch V. Marsland, Solicitor, und M. Bloch, QC,
- der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch E. O'Neill als Bevollmächtigte im Beistand von M. Tappin, Barrister,
- der irischen Regierung, vertreten durch D. J. O'Hagan als Bevollmächtigten,
- der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch N. B. Rasmussen u...