Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsstreit über die Feststellung der bei der Berechnung einer Altersrente zu berücksichtigenden Versicherungszeiten. Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern. Anerkennung vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1408/71 in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegter Erziehungszeiten als Ersatzzeiten. Nationale zeitliche Voraussetzung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die in einem anderen EWR-Vertragsstaat oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zurückgelegt wurden. Nationale Voraussetzung der Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten Kindererziehungszeiten, dass der Antragsteller für die betreffenden Kinder Anspruch auf eine Geldleistung aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft oder entsprechende Leistungen nach dem Recht des genannten Staates hat oder hatte
Normenkette
EGVtr Art. 234; EWGV 1408/71 des Rates Art. 94 Abs. 1; EWGV 1408/71 des Rates Art. 94 Abs. 2; EWGV 1408/71 des Rates Art. 94 Abs. 3
Beteiligte
Kauer
Liselotte Kauer
Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten
Verfahrensgang
OGH (Österreich) ()
Tenor
Artikel 94 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung in Verbindung – je nach Fallgestaltung – mit den Artikeln 8a, 48 bzw. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 18 EG, 39 EG und 43 EG) ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats...