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EuGH Urteil vom 04.09.2025 - C-543/23

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Sozialpolitik. Lehrer, die Berufserfahrung in bestimmten Schulen erworben haben, deren Betrieb und Organisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Staates fallen. Unbefristete Einstellung an staatlichen Schulen. Bestimmung des Dienstalters für die Berechnung der Vergütung. Nationale Regelung, die keine Anrechnung von Dienstzeiten an bestimmten Schulen vorsieht, deren Betrieb und Organisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Staates fallen. Ungleichbehandlung aufgrund eines anderen Kriteriums als der Befristung oder Unbefristetheit des Arbeitsverhältnisses. Anwendbarkeit. Keine Umsetzung des Unionsrechts

Normenkette

EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung Befristete Arbeitsverträge § 4; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 20; Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 21

Beteiligte

Gnattai

AR

Ministero dell’Istruzione e del Merito

Tenor

Paragraf 4 der am 18. März 1999 geschlossenen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, die im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge enthalten ist,

ist dahin auszulegen, dass

er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die für die Bestimmung des Dienstalters und der Vergütung von Lehrkräften bei ihrer unbefristeten Einstellung an einer staatlichen Schule keine Berücksichtigung derjenigen Dienstzeiten vorsieht, die zuvor von diesen Lehrern im Rahmen einer befristeten oder unbefristeten Beschäftigung an bestimmten Schulen abgeleistet wurden, deren Betrieb und Organisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Staates fallen, die aber nach dieser Regelung staatlichen Schulen gleichgestellt sind, obwohl diese Regelung vorsieht, dass die von an sta...

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