Beteiligte
N. B. Jackson, Inhaber der Firma „Villa Holidays Bal-Inn Villas” |
The Enchanted Garden Resorts & Spa Ltd |
Town & Country Resorts Ltd |
Tenor
Das Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der durch das Übereinkommen vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, das Übereinkommen vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Republik Griechenland und das Übereinkommen vom 26. Mai 1989 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik geänderten Fassung verwehrt einem Gericht eines Vertragsstaats, seine Zuständigkeit nach Artikel 2 dieses Übereinkommens mit der Begründung zu verneinen, dass ein Gericht eines Nichtvertragsstaats geeigneter ist, um über den betreffenden Rechtsstreit zu befinden, selbst wenn keine Zuständigkeit eines Gerichts eines anderen Vertragsstaats in Betracht kommt oder das Verfahren keine Anknüpfungspunkte zu einem anderen Vertragsstaat aufweist.
Tatbestand
In der Rechtssache C-281/02
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof, eingereicht vom Court of Appeal (England and Wales) Civil Division (Vereinigtes Königreich) mit Entscheidung vom 5. Juli 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 31. Juli 2002, in dem Verfahren
Andrew Owusu
gegen
N. B. Jackson, Inhaber der Firma „Villa Holidays Bal-Inn Villas”,
Mammee Bay R...