Entscheidungsstichwort (Thema)
Landwirtschaft. ELER. Anforderungen an die Rechtsform lokaler Aktionsgruppen. Änderung dieser Anforderungen. Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Grenzen
Normenkette
Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 § 1
Beteiligte
Dél-Zempléni Nektár Leader Nonprofit |
Dél-Zempléni Nektár Leader Nonprofit kft |
Vidékfejlesztési Miniszter |
Tenor
1. Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), insbesondere deren Art. 61 und 62, sind dahin auszulegen, dass sie den Erlass von nationalen Vorschriften, nach denen eine lokale Aktionsgruppe, die sämtliche in Art. 62 Abs. 1 der Verordnung genannten Voraussetzungen erfüllt, ihre Tätigkeit nur in einer bestimmten Rechtsform ausüben kann, weder verlangen noch grundsätzlich verbieten. Das vorlegende Gericht hat sich jedoch zu vergewissern, dass eine solche Regelung unter Berücksichtigung aller ihrer relevanten Merkmale nicht die unmittelbare Anwendbarkeit dieser Verordnung beeinträchtigt, und dass sie die Ausübung des den Mitgliedstaaten durch diese Verordnung eingeräumten Ermessens innerhalb der Grenzen ihrer Vorschriften konkretisiert. Ferner hat es sich zu vergewissern, dass diese nationale Regelung die Bestimmungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts beachtet.
2. Das Unionsrecht verbietet grundsätzlich nicht, dass eine nationale Regelung, nach der die lokalen Aktionsgruppen ihre Tätigkeit nur in einer bestimmten Rechtsform ausüben dürfen, nach einem Übergangszeitraum von einem Jahr auf lokale Aktionsgruppen angewandt werden kann, die unter der Geltung der früheren nationalen Regelung...