Entscheidungsstichwort (Thema)
Ost- und Westanwartschaften als eine Anwartschaft; Unbeachtlichkeit von Anwartschaften, die dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten bleiben
Verfahrensgang
AG Strausberg (Beschluss vom 02.11.2010) |
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des AG Strausberg vom 2.11.2010 teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung B., Versicherungsnummer ..., zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht i.H.v. 1,9924 Entgeltpunkten auf ihr Versicherungskonto Nr ... bei der Deutschen Rentenversicherung B., bezogen auf den 31.10.2009, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung B., Versicherungsnummer ..., zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht i.H.v. 15,5055 Entgeltpunkten (Ost) auf ihr Versicherungskonto Nr ... bei der Deutschen Rentenversicherung B., bezogen auf den 31.10.2009, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung B., Versicherungsnummer ..., zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht i.H.v. 0,1301 Entgeltpunkten auf sein Versicherungskonto Nr ... bei der Deutschen Rentenversicherung B., bezogen auf den 31.10.2009, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung B., Versicherungsnummer ..., zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht i.H.v. 4,9398 Entgeltpunkten (Ost) auf sein Versicherungskonto Nr ... bei der Deutschen Rentenversicherung B., bezogen auf den 31.10.2009, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der V ... L...