Entscheidungsstichwort (Thema)
Landesverband der Krankenkassen. Kompetenzübertragung. Abschluss von Verträgen über die Höhe der Gesamtvergütung. Mitwirkung einzelner Krankenkassen
Orientierungssatz
Ein Landesverband der Betriebskrankenkassen vereinbart im Rahmen der vom Gesetzgeber erteilten Ermächtigung durch Abschluss von Gesamtverträgen die Höhe der Gesamtvergütung mit einer Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Mitwirkung einzelner Betriebskrankenkassen oder eine Zustimmung zum Vertragsabschluss ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Nachgehend
Tenor
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 5. Dezember 2002 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat der Beklagten die außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin 5.901.096,20 Euro zuzüglich 4 % Zinsen hieraus seit dem 15.05.2000 als Schadensersatz zu bezahlen.
Die Klägerin, eine bayerische Betriebskrankenkasse, hat durch ihren früheren Bevollmächtigten mit Schreiben vom 11.05.2000 Klage zum Sozialgericht München wegen Schadensersatzes gegen den Beklagten erhoben. Es stelle für sie eine unbillige Härte dar, dass der Vereinbarung über die Gesamtvergütung für vertragsärztliche Versorgung Kopfpauschalen zugrunde gelegt werden, die aus dem Jahre 1991 fortgeschrieben würden und nicht mehr den tatsächlichen Leistungen für die Mitglieder entsprächen. Der Beklagte kenne das Problem seit Jahren, die Klägerin habe ihn auch schriftlich darauf hingewiesen, der Beklagte sei aber untätig geblieben. Dadurch seien die wohlverstandenen Interessen der Klägerin verletzt worden und Schaden in der geltend gemachten Höhe in den Jahren 1997 bis 1999 entstanden. Der Bekla...