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ArbG Detmold Urteil vom 13.08.1999 - 2 Ca 426/99

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Tenor

1. Die Beklagte wird verpflichtet, das Arbeitsverhältnis des Klägers ab dem 01.04.1999 als Teilzeitarbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,25 Stunden gemäß dem Tarifvertrag vom 05.05.1998 zur Regelung der Arbeitszeit geschlossen zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft fortzuführen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Streitwert: 36.000,00 DM.

 

Tatbestand

Der Kläger ist am … geboren und seit dem 20.01.1969 als Verwaltungsangestellter bei der Beklagten beschäftigt. Sein Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt 5.000,00 DM. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesangestelltentarifvertrag Anwendung.

Der Kläger erfüllt die Voraussetzung des § 2 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit vom 05.05.1998. Mit Schreiben vom 20.10.1998 hat er ab 01.04.1999 beantragt ihm im Rahmen der Altersteilzeit seine wöchentliche Arbeitszeit um die Hälfte zu reduzieren. Der Gemeindedirektor hat diesen Antrag befürwortet und der Haupt- und Finanzausschuß hat durch Beschluß vom 26.01.1999 den Antrag abgelehnt. Der Gemeindedirektor hat diesen Beschluß beanstandet.

Der Kläger trägt vor:

Der Beschluß vom 26.01.1999 sei rechtswidrig. Zwar könne der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 3 des oben genannten Tarifvertrages die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ablehnen soweit dringende dienstliche und betriebliche Gründe entgegenstehen. Solche Gründe seien aber im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Haupt- und Finanzausschuß habe nur aus Kostengründen die Altersteilzeit des Klägers abgelehnt. Gerade aber eine solche Kostenpflicht hätten die Tarifpartner gesehen und zur Ablehnung müßten noch weitere Gründe hinzukommen.

Der Kläger beantragt,

die Be...

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Rechtsmittel zugelassen  Entscheidungsstichwort (Thema) Altersteilzeitvertrag. noch nicht 60 Jahre alte Arbeitnehmer. Rechtsanspruch. Ermessensentscheidung  Leitsatz (amtlich) 1. § 2 Abs. 1 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit vom ...

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