Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

AG Dortmund Urteil vom 23.12.2008 - 425 C 5300/07

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist den Klägern sämtliche Schäden, die durch den Wasseraustritt aus den Abflussöffnungen am 18.1.2007 nach 20:30 Uhr entstanden ist, zu ersetzen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

 

Tatbestand

Die Kläger haben von der Beklagten im Hause S-Str. 21 in Dortmund eine Wohnung in der ersten Etage gemietet. Die Parteien streiten um den Ersatz von Schäden, die in Folge des Orkans Kyrill am 18.1.2007 durch Wasseraustritt in der Wohnung der Kläger entstanden sind.

An diesem Tag stellten die Bewohner des Hauses fest, dass Wasser aus der Dachluke trat. Sie informierten die Beklagte, in deren Auftrag um 10:30 Uhr zwei Dachdecker erschienen. Diese stellten fest, dass die beiden Abflüsse verstopft waren und dass sich deshalb das Wasser ca 30 cm auf dem Dach aufgestaut hatte. Die Dachdecker vermuteten, dass die akute Gefahr bestand, dass das Dach aufgrund der Wassermassen einstürzen würde. Sie haben sich daraufhin mit beiden Füßen auf das feinmaschige Aluminiumgitter gestellt, um den Ablaufquerschnitt auf 1/3 zu reduzieren. Dann säuberten sie das Gitter, um das Wasser kontrolliert ablaufen zu lassen.

Durch das schlagartige Ablaufen des Wassers kam es zu einem Rückstau. Das Wasser stieg im Abflussrohr bis in die erste Etage und trat dort in der Wohnung der Kläger und in der Nachbarwohnung aus allen Abflussöffnungen aus.

Die Beklagte hat ohne Anerkennung einer Rechtspflicht „aus Kulanz” 920,– EUR vorgerichtlich gezahlt

Die Kläger behaupten, eine Überprüfung des Daches nie wahrgenommen zu haben. Die Dachdecker hätten auch gesagt, dass es zu einem Austreten von Wasser in den Wohnungen kommen werde. Da bei dem Haus die Dachentwässerung über die Hausentwässerung erfolgt sei das Wasser mit Fäkalien vermischt gewesen...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Energiemanagement Smarthome smart

Die neue Ära des Energiemanagements

mehr

Changemaker_Weg_ins_Licht_Entscheidung

Der Verwaltungsbeirat der WEG

mehr

Richterhammer 2

BGH-Rechtsprechungsübersicht

mehr

Innenbereich Junge Person Wand Werkzeug Farbe Renovierung

Schönheitsreparaturen

mehr

Vertrag Geld Bargeld Unterschrift Männer

Mietkaution

mehr

Mieterhöhung Scrabble

Mieterhöhung bei Wohnraum

mehr

Modulbau Hotel: Hotel Jakarta innen

Modulares Bauen

mehr

Heizung kalt Eiswürfel in Glas

Gründe für eine Mietminderung

mehr

Save the Date Expo Real 2025 Ankündigung Messe

Expo Real 2025

mehr

Serielles Sanieren Key Visual Dena

Seriell Sanieren

mehr

Downloads

Digital Guide Real Estate 2026

Digital Guide Real Estate 2026

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

DGRE 2024

Digital Guide Real Estate 2024

mehr

RR Berlin 2020

Sonderveröffentlichung: Region Report Berlin 2020

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Praxiswissen Immobilien und Steuern
Praxiswissen Immobilien und Steuern

Der Autor Dieter Steck liefert das komplette Wissen, um die Regelungen des Steuerrechts bei Immobiliengeschäften nachzuvollziehen. Sie erhalten kompetente Unterstützung zur rechtssicheren Minimierung der Steuerlast.


BGH VII ZR 220/03
BGH VII ZR 220/03

  Entscheidungsstichwort (Thema) Zulässigkeit eines Grundurteils bei Streitigkeiten über den Anspruch nach Grund und Höhe, bei Erledigung aller Fragen zu Grund und Höhe des Anspruchs und bei Bestehen des Anspruchs nach Sach- und Streitstand mit hoher ...

4 Wochen testen

Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren