Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.403,79 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 513,46 EUR seit dem 17.07.2025, aus 468,69 EUR seit dem 01.09.2025 und aus weiteren 421,64 EUR seit dem 30.10.2025 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger ist Mieter einer Wohnung in der xxx. Die Beklagte ist die Vermieterin. Die Wohnung hat eine Größe von 83,90 m².
Der Kläger verlangt mit der Klage die Rückzahlung von Betriebskosten für eine Gebäude- und Haftpflichtversicherung für die Abrechnungsjahre 2021-2024. Durch die Beklagte wurden für das Kalenderjahr 2021 359,43 EUR (0,36 EUR/qm/monatl.), für das Kalenderjahr 2022 397,04 EUR (0,39 EUR/qm/monatl.), für das Kalenderjahr 2023 454,23 EUR (0,45 EUR/qm/monatl.) und für das Kalenderjahr 2024 487,43 EUR (0,49 EUR/qm/monatl.) abgerechnet. Wegen des Inhalts der Abrechnungen wird auf die mit der Klage vorgelegten Betriebskostenabrechnungen (Anlagen K5 bis K7 und Anlage zum Schriftsatz vom 03.11.2025, Blatt 34 ff. d. A.) Bezug genommen.
Durch den Kläger ist hinsichtlich der Abrechnungen für die Abrechnungsjahre 2022, 2023 und 2024 jeweils die Höhe der geltend gemachten Kosten gerügt worden.
Der Kläger hat ferner die Rückzahlung von Kosten für die Wartung eine Sicherheitsbeleuchtung in Höhe von 153,94 EUR für das Abrechnungsjahr 2024 mit der Klage geltend gemacht. Nach Zustellung der Klageerweiterung ist der Betrag in Höhe von 153,94 EUR durch die Beklagte an den Kläger zurückgezahlt worden. Insoweit haben die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt.
Der Kläger behauptet, dass die Abr...