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zfs 5/2014, Elektrofahrräder – E-Bikes

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In der Januarausgabe der zfs im Jahr 2010[1] beschäftigte sich der Verfasser ausführlich mit Elektrofahrrädern und Segways. Darin wurde die Problematik der rechtlichen Einstufung der "E-Bikes" deutlich. Es stellte sich damals die Frage, ob solche Fahrzeuge als Fahrräder oder als Kraftfahrzeuge einzustufen sind. Dies war anhand der gängigen Definitionen im StVG, im Wiener Übereinkommen aber auch in EG-Richtlinien nicht einfach, teilweise sogar unterschiedlich möglich. Seit der Veröffentlichung sind mehr als 4 Jahre vergangen und es hat sich einiges getan. Das Problem schien den Verkehrsjuristen so viel wert, dass man im Januar 2012 in Goslar, beim 50. VGT, sogar eigens einen Arbeitskreis gestaltete, der sich umfassend damit beschäftigte. Die Empfehlungen sind im Jahr 2013, zumindest zum Teil, in die Gesetzeslandschaft übernommen worden. Hier soll die neue gesetzliche Entwicklung dargestellt werden, aber auch, was die Industrie in der Zwischenzeit so alles auf den Markt gebracht hat.

[1] zfs 2010, S. 3.

A. Gesetzliche Entwicklung

I. Empfehlungen AK VI des VGT 2012

  1. Der Gesetzgeber wird aufgefordert zu regeln, dass Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen von 25 km/h oder beim Abbruch des Mittretens unterbrochen wird, auch dann Fahrräder sind, wenn sie über eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h verfügen
  2. …
  3. Der Gesetzgeber wird aufgefordert zu regeln, dass schnelle Pedelecs mit einer Unterstützung der Radfahrenden bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h insbesondere in Hinblick auf Fahrerlaubnisrecht, Helmtragepflicht und Zulassungsrecht als Kleinkrafträder zu behandeln sind. Die Industrie wird aufgefordert, hierfür zeitnah geeignet...

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